Finanzierung und Planung sind abgeschlossen. Nun geht es um die bauliche Umsetzung des Bauprojektes. Dabei ist es unerlässlich, dass sich sowohl der private Bauherr, als auch der Bauträger Gedanken darüber machen, welche Risiken während des Baugeschehens entstehen können und welche Versicherbarkeit gegeben ist.

Allein mit dem Beginn der Bautätigkeit entstehen eine Unzahl an Gefahrenquellen, für die der Bauherr alleine verantwortlich zeichnet. Es ist klar, dass er die Pflicht hat, dafür zu sorgen, dass weder Mensch noch fremde Vermögenswerte potentiellen Gefahren ausgesetzt werden.

Im Dschungel der Bauversicherungen zurecht finden

Auch wenn alle potentiellen Gefahrenquellen auf ein Minimum gesenkt wurden, sind der Beachtung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, das Auswahl- und Überwachungsverschulden, die verschuldensunabhängige Haftung nachbarrechtlicher Ausgleichsansprüche gem. §§ 364ff ABGB, die Haftung nach dem Baukoordinationsgesetz für Gesundheitsschäden der Bauarbeiter auf der Baustelle und besonders die Koordinationspflicht der beauftragten Firmen (außer es wurde ein Generalunternehmer damit beauftragt) zwingend zu beachten.

Abhilfe kann hier eine extra abgeschlossene Bauherren-Haftpflichtversicherung schaffen. Diese ist für den privaten Bereich in Eigenheim-Produktionen zu finden. Jedoch deckt diese nur einen gewissen Bauproduktionswert ab und beinhaltet nur allgemein gängige Deckungsbausteine.

Achtung: Eventuell abgeschlossene Privathaftpflichtversicherungen sind für die Abdeckung des Bauherrenrisikos ungeeignet, da sie nur die Risiken des täglichen Lebens abdecken.

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Als weitere Versicherungslösung zum Schutz des Projektes wäre die Bauwesenversicherung als „Kaskoversicherung“ des zu errichtenden Objekts, zu nennen. Sie deckt Schäden, auf jene das Bauunternehmen keinen Einfluss hat, wie u.a. überdurchschnittliche Witterungsereignisse, unbekannt gebliebene Eigenschaften des Baugrunds oder Schäden durch unbekannte Dritte und kann den Bauherren/Bauträger vor großen finanziellen Problemen bewahren.

Das sogenannte „Allrisk-Prinzip“ der Bauwesenversicherung deckt im Wesentlichen alle Schäden ab, die plötzlich und unvorhergesehen eintreten.

Vor der Bauphase: die detaillierte Risikoanalyse

Ein gutes Bauwesenversicherungskonzept beinhaltet neben den Standard-Deckungsbausteinen auch die FLEXA-Risiken (Feuer, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz). Zudem sollen Folgeschäden durch Ausführungsfehler oder Schäden durch Sturm, Hagel, Frost, Erdrutsch, Einbruchsdiebstahl, Erdbeben, Schäden durch Gewässer ab HQ10 (10-jähriges Ereignis), zusätzliche Deckungen für Baugrund- und Bodenmassen, Bewegungs-und Schutzkosten usw., beinhaltet und abgedeckt sein.

Grundsätzlich ist für die Erstellung eines individuellen Versicherungskonzepts zwingend notwendig, dass man eine detaillierte Risikoanalyse mit dem Bauherrn/Bauträger (Einzelvergaben direkt durch den Bauherrn an die Handwerksbetriebe oder Beauftragung eines Generalunternehmers, ist die ÖNORM B2110 vereinbart oder nicht?, usw.)  durchführt, denn ein Standardprodukt kann niemals die tatsächlichen Anforderungen und Bedürfnisse des Bauherrn/Bauträgers, beim geplanten Projekt, abdecken.

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